Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen
der Firma TVW AG, The Virtual World Company (nachfolgend TVW genannt) und
ihren Kunden abgeschlossenen Verträge und werden ohne weiteres
Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
sie durch mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Firma TVW ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Eine allfällige Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer der
nachfolgenden Bestimmungen, berührt die Gültigkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen nicht.
Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gelten für die Vorvertragsverhandlungen zwischen TVW und Kunden ebenfalls nachfolgende Geschäftsbedingungen.
Die Offerten der Firma TVW sind freibleibend und unverbindlich.
Kataloge, Prospekte und Preislisten von TVW stellen ebenfalls keine
verbindlichen Angebote dar. Darin angegebene Preise,
Produktbeschreibungen, technische Daten und Lieferfristen
unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur
informativen Charakter.
Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Auftragsbestätigungen
der Firma TVW, andere schriftliche und seitens TVW unterzeichnete
Vereinbarungen mit dem Kunden sowie Lieferscheine. Die an den Kunden
zugestellte Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
Verbindlich für die Firma TVW und deren Kunden ist nur, was
schriftlich vereinbart worden ist. Es gilt die schriftliche
Auftragsbestätigung sowie allfällige weitere schriftliche
Vereinbarungen.
TVW behält sich vor, Teillieferungen- bzw. Teilleistungen zu
erbringen.
Test- und Demonstrationsmaterial, welches TVW dem Kunden für
Testzwecke zur Verfügung stellt, ist Eigentum der Firma TVW. Der
Kunde hat das Material mit der üblichen Sorgfalt und ausschliesslich
für die vereinbarten Testzwecke zu verwenden und es auf Verlangen
des Eigentümers umgehend diesem zurückzugeben.
Für die Parteien verbindlich sind die auf der Auftragsbestätigung
oder Rechnung von TVW vermerkten Preisangaben.
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Versandspesen und Transportverpackung sind nicht in
den Preisen inbegriffen und werden dem Kunden belastet, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Der Kunde haftet für Verletzungen urheberrechtlich geschützter, von
TVW gelieferter oder installierter Produkte.
Erlangt der Käufer eines von TVW gelieferten, urheberrechtlich
geschützten Produktes, Kenntnis einer Verletzung dessen Schutz- und
Urheberrechtes durch Dritte, ist er verpflichtet, die Firma TVW
schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde erwirbt an EDV-Standardprogrammen nur ein einfaches, kein
ausschliessliches Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte
an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma TVW nicht
zulässig.
Der Kunde hat die von TVW gelieferte, erarbeitete oder installierte
Sache umgehend zu prüfen und bestehende Mängel bis spätestens 10
Tage nach Eingang / Fertigstellung der Sache der Firma TVW
schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die trotz der
sorgfältigen Überprüfung nicht binnen dieser Frist bemerkt werden
konnten, müssen unverzüglich nach deren Feststellung an TVW gemeldet
werden.
Nachbesserungen und Reparaturen der mangelhaften Ware durch TVW sind
zulässig. Der Kunde kann auch zur selbständigen Behebung der Mängel
unter Beratung von TVW angewiesen werden, sofern ihm das zugemutet
werden kann. Der Kunde kann weder Wandelung noch Minderung des
Vertrages aufgrund mangelhafter Ware geltend machen, sofern TVW
entsprechende Massnahmen zur Nachbesserung der gerügten Lieferung /
Dienstleistung ergreift.
Wird ein Produkt entgegen den Instruktionen von TVW durch den Kunden
benutzt, lehnt TVW jegliche Gewährleistung und Haftung ab.
Gewährleistung von Fremdfabrikaten ist nur im Rahmen der
Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers gegeben. TVW haftet
nicht für Schäden angekaufter Produkte, es muss auf den Hersteller
Rückgriff genommen werden.
Grundsätzlich haftet TVW nicht für Folgeschäden, entgangenen
Gewinn-, oder Imageeinbussen, die durch eine Beratung, Dienst- oder
Sachleistung beim Kunden eintreten. In jedem Fall ist die Haftung
der Firma TVW auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
Die Rechnungen der Firma TVW sind 10 Tage nach Rechnungsdatum
fällig. TVW behält sich vor, im Einzelfall Vorauszahlungen zu
verlangen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Die gelieferte Ware
bleibt solange Eigentum der Firma TVW, bis die gesamte Forderung
durch den Kunden beglichen ist.
Verrechnung durch den Kunden ist nur bei rechtsgültigen
Gegenansprüchen des Kunden und nach Benachrichtigung der Firma TVW
zulässig.
Der Gerichtsstand ist 4142 Münchenstein.
Münchenstein, im Mai 2009