Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Firma TVW AG, The Virtual World Company (nachfolgend TVW genannt) und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge und werden ohne weiteres Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch mindestens ein Mitglied der Geschäftsleitung der Firma TVW ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Eine allfällige Unwirksamkeit einer einzelnen oder mehrerer der nachfolgenden Bestimmungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

1. Vorvertragsverhandlungen

Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gelten für die Vorvertragsverhandlungen zwischen TVW und Kunden ebenfalls nachfolgende Geschäftsbedingungen.

2. Offerten

Die Offerten der Firma TVW sind freibleibend und unverbindlich. Kataloge, Prospekte und Preislisten von TVW stellen ebenfalls keine verbindlichen Angebote dar. Darin angegebene Preise, Produktbeschreibungen, technische Daten und Lieferfristen unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur informativen Charakter.

Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Auftragsbestätigungen der Firma TVW, andere schriftliche und seitens TVW unterzeichnete Vereinbarungen mit dem Kunden sowie Lieferscheine. Die an den Kunden zugestellte Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.

3. Vertragsabschluss und Leistungserbringung

Verbindlich für die Firma TVW und deren Kunden ist nur, was schriftlich vereinbart worden ist. Es gilt die schriftliche Auftragsbestätigung sowie allfällige weitere schriftliche Vereinbarungen.

TVW behält sich vor, Teillieferungen- bzw. Teilleistungen zu erbringen.

Test- und Demonstrationsmaterial, welches TVW dem Kunden für Testzwecke zur Verfügung stellt, ist Eigentum der Firma TVW. Der Kunde hat das Material mit der üblichen Sorgfalt und ausschliesslich für die vereinbarten Testzwecke zu verwenden und es auf Verlangen des Eigentümers umgehend diesem zurückzugeben.

4. Preise

Für die Parteien verbindlich sind die auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung von TVW vermerkten Preisangaben.

Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Versandspesen und Transportverpackung sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden dem Kunden belastet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

5. Nutzungsrechte

Der Kunde haftet für Verletzungen urheberrechtlich geschützter, von TVW gelieferter oder installierter Produkte.

Erlangt der Käufer eines von TVW gelieferten, urheberrechtlich geschützten Produktes, Kenntnis einer Verletzung dessen Schutz- und Urheberrechtes durch Dritte, ist er verpflichtet, die Firma TVW schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde erwirbt an EDV-Standardprogrammen nur ein einfaches, kein ausschliessliches Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma TVW nicht zulässig.

6. Gewährleistung

Der Kunde hat die von TVW gelieferte, erarbeitete oder installierte Sache umgehend zu prüfen und bestehende Mängel bis spätestens 10 Tage nach Eingang / Fertigstellung der Sache der Firma TVW schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die trotz der sorgfältigen Überprüfung nicht binnen dieser Frist bemerkt werden konnten, müssen unverzüglich nach deren Feststellung an TVW gemeldet werden.

Nachbesserungen und Reparaturen der mangelhaften Ware durch TVW sind zulässig. Der Kunde kann auch zur selbständigen Behebung der Mängel unter Beratung von TVW angewiesen werden, sofern ihm das zugemutet werden kann. Der Kunde kann weder Wandelung noch Minderung des Vertrages aufgrund mangelhafter Ware geltend machen, sofern TVW entsprechende Massnahmen zur Nachbesserung der gerügten Lieferung / Dienstleistung ergreift.

Wird ein Produkt entgegen den Instruktionen von TVW durch den Kunden benutzt, lehnt TVW jegliche Gewährleistung und Haftung ab.

Gewährleistung von Fremdfabrikaten ist nur im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers gegeben. TVW haftet nicht für Schäden angekaufter Produkte, es muss auf den Hersteller Rückgriff genommen werden.

7. Haftung

Grundsätzlich haftet TVW nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn-, oder Imageeinbussen, die durch eine Beratung, Dienst- oder Sachleistung beim Kunden eintreten. In jedem Fall ist die Haftung der Firma TVW auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.

8. Zahlungskonditionen

Die Rechnungen der Firma TVW sind 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. TVW behält sich vor, im Einzelfall Vorauszahlungen zu verlangen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Die gelieferte Ware bleibt solange Eigentum der Firma TVW, bis die gesamte Forderung durch den Kunden beglichen ist.

Verrechnung durch den Kunden ist nur bei rechtsgültigen Gegenansprüchen des Kunden und nach Benachrichtigung der Firma TVW zulässig.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist 4142 Münchenstein.

Münchenstein, im Mai 2009